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BGH, 22.06.2006 - 1 StR 167/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes (Zuordnung zu Einzeltaten; Ordnungszahlen; Schluss aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Beschränkung der Strafverfolgung; Pauschale Verweisung auf nach Ansicht des Landgerichts aufgrund des festgestellten Sachverhalts verwirklichte Tatbestände bei einer Vielzahl von Taten; Unklarheit des dem erstinstanzlichen Urteil zugrunde liegenden tatsächlichen ...
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267 Abs. 3
Anforderungen an die rechtliche Würdigung bei einer Vielzahl abgeurteilter Straftaten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.05.2002 - 4 StR 105/02
Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften; Hinweispflicht (Änderung des …
Auszug aus BGH, 22.06.2006 - 1 StR 167/06
Jedoch besteht Anlass zu dem ergänzenden Hinweis, dass die pauschale Verweisung auf die nach Ansicht des Landgerichts "aufgrund des festgestellten Sachverhalts" verwirklichten Tatbestände bei einer Vielzahl von Taten - wie sie hier gegeben sind - eine Nachprüfung erschwert und insgesamt eher fehlergeneigt ist, sodass es sich dringend empfiehlt, eine rechtliche Zuordnung der einzelnen Taten vorzunehmen und diese dabei mit den in den übrigen Abschnitten der Urteilsgründe verwendeten Ordnungsziffern zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschl. vom 16. Mai 2002 - 4 StR 105/02).